Keine Weitergabe von Fluggastdaten

  • Quelle: heute.de




    Weitergabe von Fluggastdaten illegal


    EuGH: Abkommen zwischen EU und USA nichtig


    Die zwischen EU und USA vereinbarte Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen EU-Recht. Das oberste EU-Gericht erklärte ein entsprechendes Abkommen der EU mit den USA für nichtig.




    30.05.2006


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    Die Vereinbarung beruhe nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage, begründeten die Richter die Entscheidung (Az: C-317/04 und C-318/04).




    Gegen das von der EU-Kommission und den EU-Regierungen gebilligte Abkommen hatte das Europäische Parlament geklagt. Die USA hatten in Folge der Anschläge vom 11. September 2001 Fluggesellschaften verpflichtet, elektronische Datensätze über in die USA fliegende Passagiere zu übermitteln. Der Vereinbarung zufolge müssen bis 15 Minuten vor Abflug unter anderem Namen, Adressen und Kreditkartennummern an die amerikanischen Behörden weitergegeben werden.




    Kündigungsfrist bis Ende September


    Nach dem Luxemburger Urteil muss die EU-Kommission das Abkommen innerhalb des nächsten Monats kündigen. Wegen der vertraglichen Kündigungsfrist von 90 Tagen gilt es dann bis Ende September fort.




    Ob mit der Datenübermittlung tatsächlich bald Schluss ist, bleibt allerdings fraglich. "Die Fluggesellschaften werden der Forderung der USA, die Passagierdaten weiterzugeben, nachkommen müssen", sagte Martin Gaebges, Generalsekretär des Verbandes Barig, der mehr als 100 in Deutschland aktive Fluggesellschaften vertritt. Solange die US-Behörden Flugzeugen die Landerechte verweigerten, wenn von Passagieren Fluggastdaten nicht vorlägen, bleibe den Fluggesellschaften nichts anderes übrig. Die Europäische Kommission und die US-Regierung müssten nun klären, ob die USA künftig auf die Daten verzichte oder aber in Europa dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen werde.




    Mit Material von REUTERS, AP, AFP

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