Ah, danke dir, Vyserhad. Und danke, Mutter Gesetz, das ist irgendwie beruhigend zu wissen
Und auch noch in Fortsetzung zu Morrisseys Beitrag:
Ich hab mich gerade nochmal schlau gemacht, und im Fall "unvergütete Überstunden" muss man klar zwischen Festgehalt und Stundengehalt unterscheiden.
Im Festgehalt dürfen begrenzte unbezahlte Überstunden enthalten sein. Die müssen aber im Arbeitsvertrag festgehalten sein und eine feste Zahl ergeben, bspw. eben 8 h. Ungefähre Floskeln sind nicht rechtens. Diese Überstunden sind also etwas, was der Arbeitnehmer maximal für sein Festgehalt leisten muss. (Quelle)
Im Stundengehalt muss dann wahrscheinlich tatsächlich jede Überstunde vergütet werden, entweder durch den Stundenlohn oder eine Freistunde.
Was mir noch eingefallen ist, gerade zum Thema 400-Euro-Jobs bzw Praktika: Gegen diese Ausbeutung kann man was tun. Wenn du als Praktikant die gleichen Arbeiten in quasi gleichem Umfang erledigen musst wie ein "gerecht bezahlt" Arbeitender der gleichen Stelle/Branche, darfst du auch nachträglich das volle Gehalt für diese Stelle einfordern. Dazu ist nötig, dass man Buch führt, welche Aufgaben man wann verrichtet, welche Verantwortlichkeiten man hat etc. - und dann empfiehlt es sich, diese Forderung erst dann zu stellen, wenn man einen neuen Job in Aussicht und auf dem Weg zur Kündigung des alten ist ;-) Ich hatte selbst überlegt, das zu machen, da ich ein halbes Jahr lang in einer Kita als volle Arbeitskraft eingesetzt wurde, 38 h pro Woche, 400 € im Monat, und hab es dann letztlich, mh, ja, aus Bequemlichkeit nicht gemacht, denke ich... allerdings ist es jedermanns gutes Recht, für seine Arbeit auch ein gerechtes Gehalt zu empfangen, und wenn man also objektive Indikation dafür hat, dass man unterbezahlt ist - ab zum Rechtsanwalt und dann vor's Gericht, dann muss der Arbeitgeber einem das komplette Gehalt nachzahlen ;-)