Es gibt eine neue Besonderheit bei der Regelung für Erstaccounts, die sich spezifisch mit dem Thema Dämonen und Flüche befasst:
Im Zuge dessen gilt ab jetzt, dass für die Erstellung von Charakterkonzepten für Erstaccounts keine Flüche oder Dämonen sowie Tierverwandlungen mehr beeinhalten dürfen. Dies ist erst ab Charakterlevel 2 oder für alle folgenden Mehrfachaccounts ab Charakterlevel 1 zulässig.
Was heißt das genau:
- Der Charakter darf nicht Opfer von Verfluchungen seinen, bzw. mit einem Fluch gezeichnet sein.
- Der Charakter darf nicht mit einem Bündnis mit Dämonen stehen, ob gewollt oder erzwungen.
- Der Charakter darf sich nicht durch Verfluchungen oder auch Verwünschungen in Tier- oder Monsterwesen verwandeln dürfen.
- Der Charakter darf keine Elemente/Gegenstände bei sich tragen, die verflucht sind, einen Dämonen in sich tragen, beziehungsweise derartige Auswirkungen entfalten.
Achtung: Diese Regelung gilt für alle neuen/folgenden Erstaccounts [EAs], nicht allerdings rückwirkend für bereits aktuell bestehende und zugelassene Erstaccounts.
Nicht betroffen sind im Züge dieser Regelung selbstverständlich NPCs, sowie Mehrfachaccounts ebenso wie alle Spielercharaktere, die sich durch das Erreichen von Charakterlevel Zwei diese Option erspielt haben.
Ebenso ist es nicht verboten, trotz Charakterlevel Eins innerhalb des RPGs zu diesem Zeitpunkt schon dämonischen Wesen, oder auch Verfluchten zu begegnen. Die neue Regel begrenzt sich rein auf die Erstellung des Charakterkonzeptes.
Grund für diese Veränderung ist das sich häufende Vorkommen von Erstaccounts dieser Art, die wir aufgrund der Schwierigkeit und Komplexität dieser Inhalte und deren Umsetzung in Zukunft vermeiden möchten. Dämonen und Flüche, ebenso wie Tier- und Monsterverwandlungen neigen dazu als Inhalte für Stärkungen der Figur zweckentfremdet zu werden, anstelle die Möglichkeit zu nutzen, den Charakter auf anderem Wege wachsen zulassen. Um diese Entwicklung zu fördern, aber auch die Einbindung von Dämonen und ungewöhnlichen, finsteren Konzepten mehr Reiz zu schaffen, tritt diese Reglung ab heute in Kraft.