• Vor kurzem hat sich ein Politiker der Grünen vor Gericht dafür eingesetzt, dass das Inzestverbot aufgehoben wird. Das Gericht urteilte dagegen, allerdings ist die Urteilsbegründung eher flach und wirft nun große Kritik auf.


    Bild berichtete
    FAZ auch


    (Bitte Lesen, bietet gute Grundlagen für die Diskussion)


    Die Begründung läuft im Endeffekt darauf hinaus, das Inzest wegen der Wahrscheinlichkeit von Auftretenden Erbkrankheiten bei Inzestkindern sehr hoch sei. Damit wird allerdings nur dem gesellschaftlichen Tabu genüge getan, denn wie der Grünenpolitiker richtig sagt: Geschlechtsverkehr bei anderen Erbkrankheiten ist auch nicht verboten."
    Man könnte jetzt eine ziemlich kontroverse Diskussion daraus spinnen, die vom Tabu de Inzest, über die gesetzliche Regulation von erbkrankheitsgefärdetem Geschlechtsverkehr, bis zur moralischen und ethischen Vertretbarkeit der beiden anderen Punkte reicht.


    Und genau das machen wir jetzt auch

  • Oh Mann, in diesem Forum wird auch wirklich kein schmutziges Thema ausgelassen :grimacing_face:



    Ich habe dazu keine große Meinung. Im Sinne des Sittenerhalts finde ich das Verbot aber zweckmäßig.
    Auf der Straße pinkeln schadet auch keinem, nackt herumlaufen auch nicht, ist aber trotzdem verboten.

  • Es ist weniger, dass ich bemüht bin hier jedes schmutzige Thema rauszuholen, was ich finde, aber ich hätte gedacht, dass sich aus diesem Ansatz eine schöne Diskussion ergeben könnte, damit habe ich allerdings schon bei einigen kontroverseren Themen daneben gelegen. Was solls :P


    Genau in deiner Argumentation liegt der Hacken, wobei ich dir gleich noch widersprechen muss: Wildpinkeln oder auch nackt herumrennen, stört und schädigt sehr wohl andere Leute, also ist das nicht nur durch Sittenwahrung legitimisiert.
    Andrerseits schadet Geschwisterliebe natürlich einem potentiellen Kind, da die Gefahr eines Erbgutschadens extrem hoch liegt.
    Heutzutage ist es eben schwer, ein Tabu einfach dadurch zu legitimisieren, dass es ein Tabu ist, vorallem, wenn dagegen aufbegehrt wird. Wie soll man ein Gesetz rechtfertigen, dass nur darauf beruht, dass man die betreffende Tat aus gesellschaftlichen Normen herraus verachtet? Genau das ist der Punkt, der die Sache so angreifbar macht.

  • Zum Thema Inzest denke ich, dass es richtig ist, es weiterhin zu verbieten. Denn die Gefahr der Erbschäden ist da viel zu groß. Man trägt doch als Eltern die Verantwortung gegenüber Kindern. Und bewusst eine Behinderung zu riskieren, das reicht meiner Meinung nach schon als Tatbestand.


    Wie es nun in diesem Fall ausschaut, kann ich nicht sagen. War die Verurteilung denn wirklich nötig? Das hängt ganz davon ab, ob beide Elternteile wussten, dass sie Verwandt sind. Wenn ja, dann war die Strafe richtig, wenn nein, dann hätte es andere Konsequenzen geben müssen.


    Was ich nicht begreife ist, wie man dann den Sex zwischen Geschwister mit Homosexualität vergleichen kann. Das sind zwei verschiedene Dinge, wovon nur eines dem Leben schadet. Kein Leben hervorbringen ist um einiges humaner als behinderte Kinder zu gebären. Dieser Vergleich ist sowas von... unnütz.


    Weiterhin finde ich es auch etwas pietätlos, im selben Atemzug Menschen mit gestörtem Erbgut zu nennen. Ihnen sei es ja auch nicht verboten, Sex zu haben. Das ist richtig, doch da besteht ein himmelsweiter Unterschied. Geschwister haben immer alternativen, wenn sie Kinder zeugen (denn das ist das gefährliche, weniger der Sex), dann machen sie es willentlich. Menschen mit Gendefekt aber kann man doch nicht das Sexualleben verwehren, sie haben keine Wahl. Ich denke, beides auf eine Stufe zu stellen, ist eine beleidigung gegen jeden, der sich sein Erbgut nicht aussuchen kann.


    Also schließe ich es mal ab, und behaupte, dass nicht nur Moral und gesellschaftliche Norm als Gesetztesgrundlage dienen, sondern Wohl um unsere Nachkommen.


    Mereko: Wildpinkeln schadet eher die Natur (und nicht mal das). Und nacktlaufen schadet auch nicht... Also, mich hat noch keien nackte Brust niedergeschlagen... Denn wenn du hier Sittenwahrung anführst, dann kannst du es auch bei der Zeugung von Kindern unter Geschwistern. Schließlich widerläuft auch das der Sitte...

  • Zitat

    Original von Mereko
    Wildpinkeln oder auch nackt herumrennen, stört und schädigt sehr wohl andere Leute, also ist das nicht nur durch Sittenwahrung legitimisiert.


    Beim Pinkeln hast du recht, denn das wird als Sachbeschädigung angesehen. Nackt herum laufen jedoch müsste eigentlich erlaubt sein. Denn nach dem Grundrecht hört die Freiheit eines Individuums erst da auf, wo die Freiheit des nächsten Individuums beginnt. Eigentlich hätte Areßeus das Recht, nackt durch die Stadt zu rennen, genauso wie du das Recht hast, ihn einfach nicht anzusehen. Im Auto ist es sogar erlaubt splitternackt zu sein.



    Eigentlich hat jeder Mensch das Recht selbst zu entscheiden, ob er einen Menschen liebt und mit ihm schlafen möchte. Die Begründung, dass dadurch die entstehenden Kinder geschädigt werden ist zwar durchaus gut, nur müsste man dann allen Menschen mit Erbkrankheiten ebenfalls verbieten sich fortzupflanzen, was ja absolut unmöglich wäre.


    Zitat

    Original von Vyserhad
    Geschwister haben immer alternativen, wenn sie Kinder zeugen (denn das ist das gefährliche, weniger der Sex), dann machen sie es willentlich. Menschen mit Gendefekt aber kann man doch nicht das Sexualleben verwehren, sie haben keine Wahl. Ich denke, beides auf eine Stufe zu stellen, ist eine beleidigung gegen jeden, der sich sein Erbgut nicht aussuchen kann.


    Damit hast du schon recht, sein Erbgut kann man sich nicht aussuchen. Aber genauso wenig kann man sich aussuchen in wen man sich verliebt. Und was ist mit den gesunden Menschen die mit einem kranken Kinder zeugen wollen? Diese Menschen hätten auch die Möglichkeit gesunden Nachwuchs zu zeugen, dürfen aber mit kranken Menschen Sex haben auch auf die Gefahr hin kranke Kinder zu zeugen.


    Es ist so, dass hier 2 Dinge kollidieren. Einerseits hat der Staat nicht das Recht, 2 Erwachsenen Menschen vorzuschreiben, dass sie sich nicht lieben dürfen, andererseits hat der Staat irgendwo auch die Pflicht, die ungeborenen Kinder zu schützen.

    Ich gehöre zu der Sorte Menschen, die die wichtigen Fragen des Lebens stellen!


    Fragen wie:


    "Was ist hinter dieser Tür?"
    "Steht das wirklich unter Strom?"
    "Pass ich da durch?"
    "Wofür ist dieser Knopf gut?"

    Und: "Brauch ich dafür wirklich einen Fallschirm?"

    Einmal editiert, zuletzt von Askel ()

  • Zitat

    Orginal von Vyserhad
    Weiterhin finde ich es auch etwas pietätlos, im selben Atemzug Menschen mit gestörtem Erbgut zu nennen. Ihnen sei es ja auch nicht verboten, Sex zu haben. Das ist richtig, doch da besteht ein himmelsweiter Unterschied. Geschwister haben immer alternativen, wenn sie Kinder zeugen (denn das ist das gefährliche, weniger der Sex), dann machen sie es willentlich. Menschen mit Gendefekt aber kann man doch nicht das Sexualleben verwehren, sie haben keine Wahl. Ich denke, beides auf eine Stufe zu stellen, ist eine beleidigung gegen jeden, der sich sein Erbgut nicht aussuchen kann.


    Ich muss dir widersprechen: Auch Menschen mit schadhaftem Erbmaterial haben die Wahl. Auch "alte" Mütter, die durch ein hohes Alter das "Trisomie 21"-Risiko erhöhen, haben eine Wahl.
    Es gibt so viele Kinder, die in Heimen an der Grenze der Gesellschaft aufwachsen, ohne Eltern, ohen Verwandte, ohne Menschen, die sie lieben, dass ich keinen Fehler darin sehe, zu sagen: Menschen mit Gendeffekt sollten sich nicht fortpflanzen, sondern lieber Elternlose Kinder adoptieren.


    Allerdings führt das wiederum dazu, dass man anfängt, "Defektes Leben" unter "gesundem Leben" einzustufen. Verbietet man Eltern mit Genschäden, eigene Kinder zu haben, setzt man damit automatisch sie und auch die potentiellen Kinder auf eine niedere Stufe herab. Das wiederum ist gesellschaftlich auch verwerflich.
    Und damit sind wir wieder beim Debakel: Wie soll man Inzest schlüssig verbieten können, ohne dabei gleich alle Erbkrankheiten zu "Vermehrungsverbotsfällen" zu erklären?

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