Vor kurzem hat sich ein Politiker der Grünen vor Gericht dafür eingesetzt, dass das Inzestverbot aufgehoben wird. Das Gericht urteilte dagegen, allerdings ist die Urteilsbegründung eher flach und wirft nun große Kritik auf.
(Bitte Lesen, bietet gute Grundlagen für die Diskussion)
Die Begründung läuft im Endeffekt darauf hinaus, das Inzest wegen der Wahrscheinlichkeit von Auftretenden Erbkrankheiten bei Inzestkindern sehr hoch sei. Damit wird allerdings nur dem gesellschaftlichen Tabu genüge getan, denn wie der Grünenpolitiker richtig sagt: Geschlechtsverkehr bei anderen Erbkrankheiten ist auch nicht verboten."
Man könnte jetzt eine ziemlich kontroverse Diskussion daraus spinnen, die vom Tabu de Inzest, über die gesetzliche Regulation von erbkrankheitsgefärdetem Geschlechtsverkehr, bis zur moralischen und ethischen Vertretbarkeit der beiden anderen Punkte reicht.
Und genau das machen wir jetzt auch