Zum Thema Inzest denke ich, dass es richtig ist, es weiterhin zu verbieten. Denn die Gefahr der Erbschäden ist da viel zu groß. Man trägt doch als Eltern die Verantwortung gegenüber Kindern. Und bewusst eine Behinderung zu riskieren, das reicht meiner Meinung nach schon als Tatbestand.
Wie es nun in diesem Fall ausschaut, kann ich nicht sagen. War die Verurteilung denn wirklich nötig? Das hängt ganz davon ab, ob beide Elternteile wussten, dass sie Verwandt sind. Wenn ja, dann war die Strafe richtig, wenn nein, dann hätte es andere Konsequenzen geben müssen.
Was ich nicht begreife ist, wie man dann den Sex zwischen Geschwister mit Homosexualität vergleichen kann. Das sind zwei verschiedene Dinge, wovon nur eines dem Leben schadet. Kein Leben hervorbringen ist um einiges humaner als behinderte Kinder zu gebären. Dieser Vergleich ist sowas von... unnütz.
Weiterhin finde ich es auch etwas pietätlos, im selben Atemzug Menschen mit gestörtem Erbgut zu nennen. Ihnen sei es ja auch nicht verboten, Sex zu haben. Das ist richtig, doch da besteht ein himmelsweiter Unterschied. Geschwister haben immer alternativen, wenn sie Kinder zeugen (denn das ist das gefährliche, weniger der Sex), dann machen sie es willentlich. Menschen mit Gendefekt aber kann man doch nicht das Sexualleben verwehren, sie haben keine Wahl. Ich denke, beides auf eine Stufe zu stellen, ist eine beleidigung gegen jeden, der sich sein Erbgut nicht aussuchen kann.
Also schließe ich es mal ab, und behaupte, dass nicht nur Moral und gesellschaftliche Norm als Gesetztesgrundlage dienen, sondern Wohl um unsere Nachkommen.
Mereko: Wildpinkeln schadet eher die Natur (und nicht mal das). Und nacktlaufen schadet auch nicht... Also, mich hat noch keien nackte Brust niedergeschlagen... Denn wenn du hier Sittenwahrung anführst, dann kannst du es auch bei der Zeugung von Kindern unter Geschwistern. Schließlich widerläuft auch das der Sitte...