Der heutige Artikel befasst sich mit der Legalität von Emulatoren und Roms, zu denen es im Internet weit verbreitete Ansichten gibt, die zum Teil schlichtweg falsch sind.
Emulatoren illegal ?
Grundsätzlich ist ein Emulator nicht illegal, da er ein Programm wie jedes andere ist. Dass man ihn theoretisch nutzen kann um eine illegale Handlung vorzunehmen, spielt juristisch keine Rolle, denn man kann etwa auch ein Messer nehmen um damit Brot zu schneiden oder jemanden abzustechen.
Programme wie Daedalus, NesterJ und co. sind also prinzipiell legal. Eine Ausnahme bildet nur ein Umstand: Wenn zum Betreiben des Emulators ein Abbild des BIOS (eine Art Betriebssystem) notwendig ist, darf dieses nicht verwendet werden, weil es eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Dies ist etwa beim GBA-Emulator gpsp der fall, der ohne ein solches Image nicht funktioniert.
Da die Verbreitung eines solchen BIOS härter bestraft wird als die bloße Nutzung, findet man den Emu aus seriösen Quellen auch immer nur ohne BIOS.
Legalität von Roms
Legale Roms
Eine Rom ist legal, wenn eines der folgenden Szenarien zutrifft:
1. Die Rom wurde selbst vom originalen Spiel erstellt - dies erlaubt das Recht auf Privatkopie (bis zu 7 Stück). Nach einer Entscheidung des BGH verfällt dieses Recht bei Verlust/Verkauf des Originals.
2. Der Rechteinhaber des Spiels existiert nicht mehr und die Rechte sind auch nicht an eine andere Firma übergegangen.
3. Nach 25 Jahren verfällt das Urheberrecht - das Spiel wird damit Freeware.
Illegale Roms
Für alle anderen Fälle sind Rom-Games illegal. Neben der Verbreitung ist auch der Download strafbar, selbst wenn man in Besitz des Originalspiels ist.
Einordnung in die Praxis
Das oben Geschilderte erläutert die sachliche Rechtslage. In der Praxis wurde noch nie jemand wegen Besitzes von Roms bestraft. Die Justiz ist ausschließlich hinter den massenhaften Verbreitern her.
Dies ist festzumachen an der unglaublich großen Masse an Rechtsverstößen, bei der die Judikative schlichtweg überfordert ist. Zum anderen liegt in Deutschland die Beweislast beim Gericht. Ein Einzelnachweis ist aber praktisch unmöglich und wenn dann nur mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Da der Grundsatz in dubio pro reo gilt, würden sich nahezu alle Fälle im Sande verlaufen. Daher beschäftigt man sich mit solchen Lappalien erst gar nicht.
Bleibt die Frage nach der Moral übrig. Die Roms anderer Systeme stehen für die PSP nicht zum Kauf, daher entsteht niemanden ein unmittelbarer Schaden. Etwas anderes kann man nur bei PSX-Spielen annehmen, die Sony auch im PlayStation Store zum kostenpflichtigen Download anbietet.
Doch auch hier muss man konstatieren, dass ein direkter Schaden nicht verursacht wird. Denn letztendlich ist es dem Publisher wohl lieber, dass das Spiel for free geladen wird, als dass es im Laden verstaubt, weil es keiner kauft.
Zu den ISOs:
Da immer wieder Fragen zur Legalität von ISOs und Sicherheitskopien auftauchen, verfasse ich hiermit nun einen Artikel, der alle wichtigen Punkte klärt.
Was ist verboten ?
Hier sei zuerst einmal gesagt, dass eine ISO grundsätzlich nicht verboten ist. In vielen Foren bekommen die Moderatoren schon einen Anfall wenn nur der Begriff fällt. Aus juristischer Sicht bedenklich ist explizit immer nur die damit verbundene Handlung.
Die verbotenen Handlungen kann man in zwei Kategorien aufteilen:
a) Download
Der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist strafbar solange der Urheber keine Genehmigung dazu erteilt hat. Diese Genehmigung muss ausdrücklich bzw. konkludent erfolgen.
In den meisten Fällen wird diese Genehmigung nicht vorliegen. Dann macht ihr euch bereits beim Herunterladen einer ISO/CSO strafbar.
Etwas anderes gilt auch nicht für den Fall, dass ihr das Original besitzt und die ISO lediglich runterladet um das Game vom MemoryStick aus spielen zu können. Diese Handlung ist eindeutig verboten, auch wenn man diesbezüglich immer mal wieder andere Ansichten vernehmen kann.
Eine Ausnahme stellt die Konstellation des abgelaufenen Urheberrechtes dar. Das Urheberrecht an einem Spiel läuft nach deutschem Recht nach 25 Jahren ab, dies ist jedoch bei keinem PSP-Spiel der Fall zurzeit.
Weiterhin ist das Urheberrecht aufgehoben zum Zeitpunkt der Auflösung des verantwortlichen Unternehmens. Geht ein Hersteller also Konkurs und niemand anderes erwirbt seine Rechte, so sind sie schwebend ungeschützt. In diesem Zeitraum wäre ein Download legal.
Das Gesetz bezüglich des Runterladen solcher Werke wurde seit dem 01.01.08 verschärft und stellt den Download nun ausdrücklich unter Strafe. Jedoch gibt es einen Passus, der bezahlte Downloads legalisiert, sofern für den Anwender nicht offensichtlich ist, dass der entrichtete Betrag unangemessen ist. Wie man bereits an der Definition merkt, ist diese überarbeitete Fassung immer noch sehr schwammig, was sich etwa Dienste wie Usenext zu Nutze machen.
b) Verbreitung
Generell verboten ist die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Die Verbreitung kann etwa in Form eines Uploads, einer sonstigen elektronischen Weitergabe (dazu zählen auch veröffentlichte Links) oder in der Bereitstellung von physikalischen Kopien bestehen.
Wie groß dabei der Personenkreis ist, der das Werk rechtswidrig durch die Handlung beziehen kann, ist unerheblich. Auch nur eine weitere Person ist bereits ausreichend. Beachtet zudem, dass man beim Download über zahlreiche p2p Börsen automatisch zum Verteiler wird.
Was ist erlaubt ?
Erlaubt ist die Anfertigung von bis zu 7 Kopien für den Privatgebrauch. Diese dürfen an niemanden weitergereicht werden.
Bei der Anfertigung einer solchen Kopie, was bei einer ISO etwa durch Dumpen von einer UMD der Fall ist, muss beachtet wedren, dass kein Kopierschutz umgangen werden darf.
Sony ist der Ansicht, dass die UMD einen Kopierschutz aufweist und druckt diesen Vermerk auch auf die UMD-Scheiben. Rechtlich relevant ist diese Feststellung allerdings nicht, da der Kopierschutz auch im technischen Sinne vorhanden sein muss.
Ein Kopierschutz ist eine technische Schutzvorrichtung, die nicht ohne Weiteres umgangen werden kann.
Eine UMD kann man jedoch sehr simpel auslesen, ohne dafür etwas zu knacken oder eine sonstige besondere Methodik anzuwenden.
Demnach ist eine UMD aus rechtlicher Sicht nicht kopiergeschützt und darf für den Privatgebrauch als ISO gesichert werden.
ISO-Artickel: http://www.pspking.de/forum/showthread.php?tid=182
ROM's & Emulatoren-Artickel: http://www.pspking.de/forum/showthread.php?tid=182
PS: Man kommt nicht in den Knast, man bezahlt nur Schadensersatz an die jeweiligen Organisationen,Firmen etc.